Nachkriegszeit,
Besatzungszeit im Gebiet von Baden und Württemberg (1945 - 1952)
Die Nachkriegszeit war geprägt von der Bewältigung der Kriegsfolgen: Trauer um die Toten des Krieges, Wiedereingliederung der Soldaten, Überleben, Hunger, Aufbau der zerstörten Städte, Wirtschaftlichem Wiederaufbau, Entnazifizierung und "Umerziehung", Eingliederung der Millionen von Flüchtlingen und Heimatvertriebenen. Durch die Beschlüsse von Jalta (1944) sollte der Norden von Baden und Württemberg Besatzungszone der USA sein, der Süden Besatzungszone Frankreichs. (Hohenzollern, das von 1849 - 1945 zu Preußen gehörte, sollte natürlich kein selbstständiges Land mehr sein. Und Preußen sollte ja aufhören zu existieren.) Die Grenze lag etwa bei der heutigen Autobahn Karlsruhe - Ulm. Die beiden Besatzungszonen
entwickelten sich sehr unterschiedlich: In der amerikanischen Besatzungszone
gab es weniger wirtschaftliche Ausbeutung, dafür wurde die Entnazifizierung
und die Umerziehung zur Demokratie besonders betont.
Die Grenze zwischen den Besatzungszonen war in den ersten Jahren fast hermetisch abgeriegelt und nur mit Passierscheinen mühsam zu überwinden. In der amerikanischen Zone wurde durch die Militärregierung bald eine Verwaltungseinheit für Nordwürttemberg und Nordbaden gebildet. Bereits im August 1945 wurde die Bildung eines neuen Landes Württemberg-Baden mit der Hauptstadt Stuttgart ins Auge gefasst.
[Bild (Briefmarke BRD, 1989): 100.
Geburtstag von Reinhold Maier, DVP/FDP- Politiker; Portrait Reinhold Maiers]
[Bild (Marke BRD, 1996): 100. Geburtstag
von Carlo Schmid, SPD-Politiker; Portrait Carlo Schmids]
[Bild (Marke Württemberg-Hohenzollern,
1947): Bebenhausen, Tagungsort der Landesversammlung für Südwürttemberg-
Hohenzollern; Innenhof des Klosters Bebenhausen]
[Bild (Marke Süd-Baden, 1947): Schloss
Rastatt] |
Gründung
von Baden-Württemberg als neues Bundesland (1952)
Vorgeschichte: Bis 1945 gab es im Gebiet des heutigen Baden-Württemberg die 3 Länder Württemberg, Hohenzollern (ein Land Preußens) und Baden mit eigener Geschichte und eigenem Selbstverständnis. (Die Badener hielten sich z.B. für liberaler, demokratischer, weniger pietistisch als die Württemberger; es gab auch damals "Badische und Un-Symbadische"). Auf eine engere Verbindung oder eine Fusion der Länder deutete wenig. Zwar gab es vereinzelt (etwa von Theodor Heuss) schon nach dem ersten Weltkrieg Ideen zu einem einheitlichen Südweststaat; breitere Wirkung hatten sie nicht. Auch die Überlegungen der Alliierten zu einer Neuordnung Deutschlands nach dem Ende des Krieges in der Konferenz von Jalta 1944 gingen davon aus, dass zumindest Baden und Württemberg so unterschiedliche Länder seien, dass sie auch in einem neuen Deutschland als eigene Länder erhalten bleiben sollten. Beide würden Teil der amerikanischen Besatzungszone sein.
[Bild (Karte aus dem Band
von Wehling u.a.: Baden-Württemberg - Vielfalt und Stärke der
Regionen): Die Länder Württemberg-Baden, (Süd-)Baden und
Württemberg-Hohenzollern 1945-1952, mit den jeweiligen Wappen.]
Bereits 1946 gab Wilhelm Keil, Präsident der Verfassunggebenden Landesversammlung für Württemberg-Baden in Stuttgart, Anregungen zur Bildung eines einheitlichen Südweststaates. Er fand wenig Resonanz. Die Einheit Nordwürttembergs
und Nordbadens war durch die Vorgaben der amerikanischen Besatzungsmacht
und die Bildung des Landes Württemberg-Baden gegeben.
Im Juli 1948 wurden die Ministerpräsidenten der Länder von den Besatzungsmächten zur Überprüfung der Ländereinteilungen aufgefordert. Darauf trafen sich Anfang
August 1948 die Ministerpräsidenten von Württemberg-Baden (Reinhold
Maier), Südwürttemberg-Hohenzollern (Gebhard
Müller) und Südbaden (Leo Wohleb)
zu einem Gespräch auf dem Neuffen, um die Möglichkeiten eines
einheitlichen Landes auszuloten.
1948, am 24.8.1948, legten
einige Ministerpräsidenten einen "Karlsruher Entwurf" zu einem Südweststaat
vor, der eine relativ große Selbstständigkeit der 4 Landesbezirke
(heute: Regierungsbezirke) in einem neuen Südweststaat vorsah.
Danach beschäftigte man sich vor allem damit, wie mögliche Volksabstimmungen zu einer Neuordnung geregelt werden könnten. Mit der Bildung der Bundesrepublik Deutschland 1949 und der Verabschiedung des Grundgesetzes wurde in § 29 des Grundgesetzes die Neugliederung des Bundesgebietes durch Bundesgesetz möglich. Auf Initiative von Gebhard Müller wurde noch ein § 118 ins Grundgesetz aufgenommen, in dem geregelt wird, dass eine Neugliederung durch eine Vereinbarung der Länder erfolgen kann; falls das nicht gelingt, kann eine Regelung durch Bundesgesetz erfolgen. Nun folgen eine Reihe von Volksabstimmungen und Wahlen: - 1950, am 24.9.1950, fand eine informatorische Volksbefragung in den 3 südwestdeutschen Ländern statt; sie ergab in den Württembergischen Landesbezirken eine klare Mehrheit für den Südweststaat, in den Badischen eine (wenn auch z.T. knappe) Mehrheit für die alten Länder. Daraufhin erließ der Bund das Neugliederungsgesetz vom 4.5.1951, das die Modalitäten bei der nächsten Volksabstimmung neu und genauer regelte.
[Bild: Karte mit den Ergebnissen der Volksabstimmung 1951 in den Kreisen von Baden und Württemberg] Trotz der Ablehnung in Südbaden war damit - nach den Bestimmungen des Neugliederungsgesetzes - die Entscheidung für den Südweststaat gefallen. - 1952, am 9.3.1952,
wurde die Verfassunggebende Landesversammlung des neuen Südweststaats
gewählt, in der die CDU stärkste Partei wurde.
Die Gegner der Fusion in
Südbaden kämpften weiter gegen den Südweststaat:
Ausgestaltung des neuen Bundeslandes Baden-Württemberg: Am 25.4.1952 wurde Reinhold Maier, DVP, von der Verfassunggebenden Landesversammlung zum Ministerpräsidenten des neuen Südweststaates gewählt. Er bildete überraschend keine Allparteienregierung, sondern eine Regierung aus DVP, SPD und BHE, wobei die CDU als stärkste Partei in die Opposition gehen musste. (Diese Regierungskonstellation endete allerdings schon im Jahr 1953, als R. Maier zurücktrat und Gebhard Müller eine Allparteienregierung bildete.) Der Name des neuen Bundeslandes musste noch festgelegt werden. Nach manchen Überlegungen (etwa: "Südweststaat" oder "Schwaben" oder "Allemannien") erhielt das Land 1952 den Namen "Baden-Württemberg", wobei das vorangestellte "Baden" wohl auch die Badener Widerstände gegen die Fusion besänftigen sollte. Die Landesverfassung von Baden-Württemberg wurde im November 1953 verkündet.
[Bild: Großes Landeswappen von Baden-Württemberg von 1954] -
Weitere Web-Informationen zur Gründung von Baden-Württemberg:
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